Mehr Gigs durch Agenturen

Auf der Suche nach mehr Auftrittsmöglichkeiten ist für viele Bands und Musiker:innen ein „Manager“ der heilige Gral. Gemeint ist, wenn wir ganz kniefieselig sind, ein Bookingagent, oder auch eine ganze Agentur, die sich darum bemüht, Veranstaltern Bands anzubieten. Damit können Bands und Musiker:innen ihre Kontakte und ihre Reichweite erhöhen, um mehr Gigs zu landen. Lass uns der Einfachheit wegen beim Begriff „Band“ bleiben.
Schauen wir uns zuerst einmal an, welche Agenten und Agenturen es da draußen gibt, was sie tun, wie sie arbeiten und für welche Bands sie interessant sind.

Der Szenebooker

Nennen wir ihn einfach mal so. Gemeint ist ein Agent, der innerhalb einer gewissen Szene gute Kontakte aufgebaut hat und, hoffentlich, regelmäßig pflegt. Diese Szene kann regional begrenzt sein, stilistisch, oder auch beides. Also jemand, der im Umkreis von 50 Kilometern Einfluss auf Veranstalter hat und seine Schützlinge in deren Clubs bucht. Gut möglich, dass er aber auch überregional tätig ist und sich dabei auf eine bestimmte Stilrichtung konzentriert. Er hat dann Kontakte zu Jazzkellern oder Rockclubs und verschafft dort stilistisch passenden Bands Auftritte.
Es kommt nicht selten vor, dass sich solch ein Szenebooker ein gewisses Gebiet „gesichert“ hat, in dem nur er Auftritte vermitteln darf. Wie geht das? Nein, diese Gebietsexklusivität wird nicht beim Ordnungs- oder Kulturamt beantragt. Vielmehr schließt der Booker feste Verträge mit Veranstaltern ab, in denen sich die Veranstalter verpflichten, ausschließlich Bands aus dem Programm des Bookers zu buchen, während der Booker gleichzeitig zusichert, seine Bands entsprechend liefern zu können.
Und was ist mit den Bands? Damit der Booker auch wirklich immer eine Band am Start haben kann, nimmt er seine Musiker:innen gerne exklusiv unter Vertrag. Das heißt, nur er darf die jeweiligen Bands buchen, kein anderer. Für ihn ist das gut, zumal er dadurch immer deren Verfügbarkeit im Blick hat. Die Bands müssen sich dagegen darauf verlassen, dass der Booker ihnen regelmäßig Auftrittstermine gibt und keine andere Band bevorzugt.
Jetzt kommen wir zum entscheidenden Punkt: Wie kannst Du Dich mit Deiner Band positionieren, um einerseits in den Genuss vieler Auftritte zu gelangen, Dich aber gleichzeitig nicht abhängig vom Wohlwollen des exklusiven Bookers zu machen?
Du kannst vertraglich aushandeln, dass Du monatlich eine bestimmte Zahl an Auftritten erhältst. Am besten schreibst Du gleich noch eine Mindestgage mit rein, damit Du nicht mit Gigs in winzigen Kneipen mit Hutsammlung abgespeist wirst. Ebenfalls wichtig ist, diese Exklusivität auf ein klares Gebiet oder eindeutige Clubs zu beschränken.
Am häufigsten treffen wir diesen Booker in der Cover- und Partyszene an, aber auch dort, wo Bands mit eigener Musik unterwegs sind.

Künstleragenturen

Typische Künstleragenturen sind heute eher auf nicht-öffentliche Auftrittsgelegenheiten spezialisiert wie Firmenfeiern, Produktpräsentationen oder Hochzeiten. Dabei vermitteln sie Bands sowohl direkt an Endkunden als auch an Eventagenturen, die mit der Durchführung einer Feier beauftragt sind. Hier wollen wir uns aber auf „Galabands“ mit Covermaterial beschränken, was aber nicht heißen soll, dass es keine Agenturen gibt, die Bands mit eigenem Repertoire vertreten.
Diese Agenturen arbeiten zu Deiner Freude zu 99 Prozent auf nicht-exklusiver Ebene. Das bedeutet für Dich, dass Du noch mit vielen anderen Agenturen zusammenarbeiten darfst, sogar im gleichen Ort und in der gleichen Straße.
Im Gegensatz zum Szenebooker von weiter oben gehen solche Künstleragenturen nicht aktiv vor, um Gigs für Bands an Land zu ziehen. Sie reagieren stattdessen auf Anfragen von Kunden und Eventagenturen und bieten dann an, was sie für passend halten. Mit etwas Glück auch Dich und Deine Band. Natürlich klärt sie vorher mit Dir ab, ob Du und Deine Band an dem angefragten Termin überhaupt verfügbar seid.
Und damit kommen wir schon zum eigentlichen Thema, der Zusammenarbeit zwischen Dir und dem Szenebooker oder der Künstleragentur. Das Schöne daran: wir können sie hier beide über einen Kamm scheren.

Das Geschäftliche

Die Sache mit den Verträgen haben wir schon angerissen: es gibt den exklusiven, bei dem Du Dich fest an einen Agenten bindest. Folglich gibt es auch den nicht-exklusiven, der es Dir erlaubt, noch mit beliebigen anderen Agenten zusammenzuarbeiten und damit weiter zu streuen. Künstleragenturen, die den Eventbereich beliefern, schließen in der Regel keine Rahmenverträge mit Dir ab. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Kunde der Agentur angebissen hat. Und dann?

Vertragspartner

Mit wem Du nun Deinen sogenannten Gastspielvertrag abschließt, hängt wiederum vom Prozedere des Agenten oder der Agentur ab. Um es einfach zu halten, sprechen wir im folgenden von einer Agentur und einem Veranstalter.

Infomaterial

Egal ob der Szenebooker oder die Künstleragentur, sie brauchen Infomaterial von Deiner Band. Was genau Du bereithalten solltest, gehen wir jetzt durch.

 

Und jetzt noch ein großes „Vorsicht, bitte!“
Jegliches Infomaterial, das Du einer Agentur gibst, um Dich und Deine Band damit zu bewerben, muss adressneutral sein. Keine Agentur wird Material von Dir weiterleiten, auf dem Deine Kontaktdaten stehen. Ja, man wird Dich im Internet ausfindig machen können, aber die Agentur will es dem Kunden natürlich nicht allzu leicht machen, sie zu umgehen und sich direkt an Dich zu wenden. Erfahrene Bands richten zum Beispiel für ihre Youtube Videos ein separates neutrales Profil ein.

Professionalität

Booker und Agenturen merken sehr schnell, mit wem sie gut zusammenarbeiten können und wer eher problematisch ist. Hier gebe ich Dir zum Abschluss noch ein paar Tipps zu professionellem Verhalten.

Und ganz zum Schluss:
Zeige Professionalität, indem Du das Geschäft und seine Gepflogenheiten kennst.

Spotify Pre-Save – damit Deine Single besser einschlägt 

Wir kennen wohl alle das Gefühl: der neue Song ist fertig und wir wollen ihn sofort mit dem Rest der Welt da draußen teilen. Schnell beim Digitalvertrieb hochladen und ungeduldig nachschauen, wann er denn auf den Streaming- und Downloadportalen erscheint. Und dann passiert das, wovor wir uns gefürchtet haben: nichts.  

 Spotify Pre-Save  

Beim Pre-Save geht es um folgendes: Du veröffentlichst Deine neue Single, tust dies aber nicht sofort, sondern legst das Veröffentlichungsdatum in die Zukunft. Bis dahin bewirbst Du Deine Single auf Teufel komm raus und gibst Deinen Fans die Gelegenheit, sich Deinen neuen Song in ihrem Spotify Account vorzumerken oder sogar schon einer ihrer eigenen Playlisten hinzuzufügen. Anhören können sie ihn bis dahin noch nicht.  

Am Tag der Veröffentlichung erhalten Deine Fans dann eine Nachricht von Spotify und können Deinen Song sofort streamen. Das geniale daran: All diese Streams werden diesem einen Tag zugerechnet. Als Folge merkt der Spotify Algorithmus, dass da ein neuer Song erschienen ist, der gut Anklang findet und stuft ihn daher in der Hierarchie weiter nach oben und ist somit eher geneigt, ihn anderen Hörern vorzuschlagen.  

Statt also über einen Zeitraum von ein paar Wochen immer wieder ein paar einzelne Streams zu ergattern, sammelst Du in der gleichen Zeit viele Pre-Saves und erhältst dann die geballte Ladung an Streams am Tag der Veröffentlichung.  

Also, lass uns das Thema von vorne anpacken:  

Erstelle Dein Spotify Artist Profil  

Um die volle Palette an Spotify Features nutzen zu können, musst Du zuerst Dein eigenes Spotify Artist Profil für Dich beanspruchen. Der coole Fachausdruck dazu nennt sich „claimen“. Englisch eben.  Um Dein Artist Profil zu claimen, musst Du bereits mindestens einen Song über einen Digitalvertrieb veröffentlicht und an Spotify ausgeliefert haben. Das kann ja gut und gerne auch „nur“ ein kurzes Demo sein.  

Nun tu folgendes:  

  1. Gehe zu http://artists.spotify.com und leg ein neues Konto an. Dabei wählst Du die Option „Artist or Manager“. Folge dem Registrierungsprozess mit Benutzername, Passwort und Bestätigung. Sofern Du Dich danach erneut einloggen musst, tust Du das. 
  2. Als nächstes bietet Dir Spotify For Artists die Möglichkeit, Dich selbst zu suchen. Gib also Deinen Künstler- oder Bandnamen in das Suchfeld ein.
  3. Sobald Spotify Dich auf seiner Plattform gefunden hat, „beanchspruchst“ (engl.: claim) Du, dieser Künstler bzw. diese Band zu sein. Dies funktioniert mit einem entsprechenden Klick auf Deinen (Band)namen.
  4. Damit nicht einfach irgendjemand Deine Musik als die seine beansprucht, gibt es jetzt einen Gegencheck bei Deinem Digitalvertrieb Spotify For Artists erkennt nämlich, über welchen Vertrieb es Deine Musik erhalten hat und führt Dich während dieses Vorganges direkt auf dessen Website. Dort loggst Du Dich ein und bestätigst, dass Du Du bist und Deine Musik für Spotify beanspruchst.  

 

Fertig. Jetzt hast Du bei Spotify die volle Kontrolle über Deine Musik, und Spotify bestätigt dies nach einer kurzen Bearbeitungszeit mit einem blauen Häkchen hinter Deinem (Band)namen.     

Erstelle Deine Pre-Save Kampagne 

Lass uns zum Herzstück des ganzen kommen. Zunächst musst Du Deine neue Single bei Deinem Digitalvertrieb hochladen und die üblichen Einträge zu Interpreten, Komponisten, Textdichtern und so weiter vornehmen.  

Nur beim Veröffentlichungsdatum klickst Du diesmal nicht auf „sofort“ oder „so bald wie möglich“. Stattdessen wählst Du einen Termin aus, der gut vier, acht oder sogar zwölf Wochen in der Zukunft liegt. Erst im Laufe dieses festgelegten Tages wird Deine Single dann an die Musikplattformen dieser Welt ausgeliefert.  

Dieser Vorgang sieht im Backend der vielen Digitalvertriebe unterschiedlich aus, deshalb kann ich Dir hier keine exakte Bauanleitung geben. Das Prinzip ist aber das gleiche.  

Als nächstes kannst Du im Backend Deines Digitalvertriebes den URI für Deine Single anfordern. URI steht für „Unique Resource Indicator“ und stellt den eindeutigen Identifizierungscode für Deine Single bei Spotify dar – und gleichzeitig den Pre-Save Link.  

Diesen Link gibt es für jeden Deiner veröffentlichten Songs und Du kannst es Deinen Fans damit leichter machen, Deine Musik zu finden, indem Du den jeweiligen Link mit ihnen teilst, statt sie auf gut Glück den richtigen Song finden lässt.  

Im Moment können Deine Fans mit diesem URI oder Pre-Save Link noch nichts anfangen, abgesehen davon, dass sie durch Klicken Deine neue Single in ihrem Spotify Account vormerken können. Deine Single wird ja erst später veröffentlicht.  

Nun kommt es auf Dich an, Deine neue Single so gut wie möglich zu bewerben, damit möglichst sie sich viele Spotify Nutzer vormerken. An dem Tag der Veröffentlichung, den Du selbst festgelegt hast, erscheint Deine Single dann abspielbereit in den Spotify Konten Deiner Fans, so dass sie sie streamen können. Wie ich in der Einführung schon erwähnt habe werden diese Streams dann gebündelt dem Tag der Veröffentlichung zugeordnet, was den Algorithmus freut und Dir hoffentlich einige weitere Empfehlungen an Nutzer einbringt, die Dich bisher noch nicht gekannt haben.   

Bewirb Deinen Pre-Save  

Um Deinen Pre-Save zu bewerben, also bis zum Tag der Tage möglichst viele Pre-Saves zu sammeln, gibt es natürlich viele Möglichkeiten:  

  1. Teile den Pre-Save Link in Deinen Social Media Kanälen. Damit Deine Fans Deine Single auch schon einmal kurz antesten können, kannst Du einen kurzen Audio- oder Videoclip dazu posten. Traue Dich ruhig, die Intensität Deiner Werbemaßnahmen gegen Ende der Kampagne, also kurz vor der Veröffentlichung, zu steigern. 
  2. Teile den Pre-Save Link auch mit Betreibern von Spotify Playlisten, sofern Du welche persönlich kennst. 
  3. Veröffentliche ganz normal ein Youtube Video zu Deiner Single und weise die Zuschauer in der Beschreibung oder durch Einblendungen darauf hin, dass sie diesen Song pre-saven können. Gib ihnen natürlich den Link dazu. 
  4. Verschicke Pressemitteilungen an stilistisch relevante Musikblogs und Websites, in denen Du Deine neue Single ankündigst und gegebenenfalls auf das Video bei Youtube verweist. Packe den Pre-Save Link in die Mitteilung hinein, viele Blogs und Musikwebsites kopieren und veröffentlichen Pressemitteilungen eins zu eins. 
  5. Verteile bei Konzerten Flyer mit einem QR-Code, der mit dem Pre-Save Link hinterlegt ist und weise Deine Fans darauf hin. Spiele doch den neuen Song gleich mal live. 
  6. Teile den Pre-Save Link mit Freunden und Familie per eMail, WhatsApp, Telegram oder SMS. 
  7. Versende am Tag der Veröffentlichung eine weitere Pressemitteilung und beschreibe darin, wie gut die Single eingeschlagen hat. Jetzt geht es darum, das Momentum aufrecht zu halten und so viel wie möglich aus der Single herauszuholen.  

 

Du siehst, so ein Pre-Save ist eine schlaue Idee, mehr aus Deiner Veröffentlichung herauszuholen. Der Erfolg der Kampagne steigt und fällt natürlich mit Deinem Einsatz beim Marketing. Also gib alles.  

 

Viele Grüße,
Julian Angel
vom Magazin musicbizmadness

Musikrechte lizenzieren 

Musik ist ja nicht wirklich greifbar. Einen Ton kannst Du nicht verkaufen. Ein Medium, auf dem sich ein Ton befindet, hingegen schon. Bei allem, was nicht in die Hand genommen werden kann, sprechen wir von „Rechten“. Und diese Rechte gehören jemandem, können eingeräumt, übertragen und in den USA sogar verkauft werden.
Soweit so schön.

Hier der Disclaimer: Der Autor (das bin ich) ist kein Rechtsanwalt und gibt hier keinerlei Rechtsberatung. Befrage Ärzte oder Apotheker. Vielmehr hat der Autor jedoch täglich mit Musikrechten zu tun, nämlich dann, wenn er Fernsehsendern und Filmproduktionsfirmen die Rechte einräumt, seine Musik in ihren Produktionen zu verwenden. Ein Buch hat er auch dazu geschrieben. Okay, das sollte genügen. Schluss mit der dritten Person. 

Fangen wir damit an, welche Rechte überhaupt an Deiner Musik existieren. 
Du schreibst einen Song, und ja, Du hast es bestimmt schon überall gehört, in diesem Moment wirst Du auch schon zum Urheber Deines Liedes. Vorausgesetzt, Du hast ihn wirklich selbst frei erfunden. Folglich gehören Dir damit auch die berühmten Urheberrechte an Deinem Song.  

Bisher schwirrt die Idee aber nur in Deinem Kopf herum und Du kannst sie bestenfalls jemandem vorsingen. Um Dein Werk aber für die Ewigkeit festzuhalten, musst Du es aufnehmen. Es entsteht dann also eine Aufnahme mit Deinem Song: man hört, was Du gespielt, gesungen und produziert hast. Voilà, die Rechte an der Aufnahme, meistens als „Masterrechte“ bezeichnet. Und wenn Du diese Aufnahme komplett alleine angefertigt hast, gehören Dir die Masterrechte ganz alleine.  

Diese beiden Rechte sind die, um die es geht, wenn Du Deine Musik für einen Film, eine Fernsehsendung, einen Werbespot oder ein Computerspiel hergeben willst.  

Vielleicht gelingt Dir so etwas auch komplett im Alleingang, womöglich brauchst Du aber auch ein paar Helfer dazu. Wir gehen einmal von letzterem aus, nicht weil ich Dich nicht für fähig halte, sondern damit Du das Thema noch besser und vollumfänglich begreifen kannst.  

Schauen wir uns einmal genauer an, wer noch an den Urheberrechten sowie an den Masterrechten beteiligt sein kann, bevor wir uns in die Praxis stürzen.   

Beteiligte an den Urheberrechten  

Ganz klar, an den Urheberrechten sind alle beteiligt, die an der Komposition Deines Songs mitgewirkt haben. In den wohl meisten Fällen geben Urheber, also die Komponisten und Textdichter, ihre Musikstücke einem Musikverlag. Schön, wenn Du einen engagierten Verlag findest, der Deinen Song aktiv bei Fernsehsendern, Produktionsfirmen, Werbeagenturen und Spieleherstellern bewirbt. Es gibt solche Verlage, die genau darauf spezialisiert sind. Sie nennen sich dann in der Regel „Music Library“ oder „Music Boutique“.  

Als Anerkennung für seine Leistungen, räumst Du Deinem Verlag die Verlagsrechte an Deinem Song ein. Der Verlag wird also künftig, wenn Dein Song durch seine Bemühungen öffentlich „läuft“, von der GEMA den Verlagsanteil der Tantiemen erhalten, welche die GEMA zum Beispiel von den Fernsehsendern kassiert hat. Der Anteil des Verlages beläuft sich bei der GEMA auf 33,3% der ausgezahlten Tantiemen. Die übrigen 66,6% bekommst Du oder teilst sie Dir mit anderen Urhebern auf, wenn sie an Deinem Song als Komponisten oder Textdichtern mitgewirkt haben.  

In den USA werden die Urheber- und Verlagsanteile übrigens 50:50 geteilt. Das kann insofern für Dich interessant sein, da die USA einen sehr großen Nährboden für Musiklizenzierungen bereitstellen. 

Beteiligte an den Masterrechten  

An einer fertigen Musikaufnahme Deines Songs sind all jene mitbeteiligt, die an der Aufnahme und Produktion mitgewirkt haben: Du, die Produzenten, Tontechniker und auch mögliche Studiomusiker. Produzenten, Techniker und Studiomusiker bezahlst Du in der Regel mit einer einmaligen Gage und lässt Dir dabei – vertraglich! – ihre Leistungsschutzrechte übertragen. Du musst sie dann, wenn Deine Aufnahme Geld einspielt, nicht mehr daran beteiligen (selbstverständlich darfst Du Dich auch anders mit ihnen einigen). Stattdessen erhalten Produzenten, Techniker und Studiomusiker dann von der GVL ein „Zubrot“, wenn Dein Song weiter verwertet wird. Doch das ist eine Wissenschaft für sich.  

Im Normalfall holst Du Dir eine Plattenfirma mit ins Boot, damit diese die fertige Aufnahme Deines Songs in die Welt hinaus schickt, damit sie Geld verdienen kann. Sei es auf Tonträgern, per Download, per Stream oder eben in Film oder Fernsehen.  

Damit die Plattenfirma all das für Dich tun darf, musst Du ihr die Genehmigung dazu erteilen, indem Du ihr die Rechte an Deiner Aufnahme, also die Masterrechte, einräumst.  

Wenn es nun der Plattenfirma gelingt, Deinen Song zum Beispiel in einem Film unterzubringen, erteilt sie der Produktionsfirma eine Lizenz. Man nennt sie „Masterlizenz“. Und die kostet Geld. Je nach Deiner Bekanntheit kann es sich dabei um ein paar Hundert Euro handeln oder auch um sechsstellige Beträge.  

Das Geld, das die Plattenfirma dafür einnimmt, teilt sie gleichermaßen 50:50 mit Dir. Das ist jedenfalls der internationale Industriestandard.   

Fazit  

Jetzt, da ein Musikverlag das Sagen über Deine Komposition hat und die Plattenfirma über Deine Aufnahmen bestimmen kann, müssen sich all jene, die Deine Musik nutzen wollen sowohl vom Verlag als auch von der Plattenfirma eine Genehmigung dazu einholen:
  

Vom Verlag, um die Komposition zu nutzen.
Von der Plattenfirma, um die Aufnahme davon zu verwenden.
  

Merke Dir das. Bitte. Dringend.  

Was, wenn Du aber weder Verlag noch Plattenfirma hast? Dann herrschst Du ganz alleine über Deine Komposition und über ihre Aufnahme. Du bist somit Urheber, Verlag und Plattenfirma in einem und kannst sämtliche Lizenzen eigenhändig gewähren, sowohl für die Nutzung der Komposition als auch für die Verwendung der Masteraufnahme. Ich halte es aber für wichtig, dass Du Dir dabei Deiner unterschiedlichen Rollen als Verlag auf der einen Seite und als Plattenfirma auf der anderen bewusst bist, denn nur so verstehst Du wirklich, wie dieses Geschäft läuft.   

Zwei Einkommensströme  

Wenn Deine Musik einmal in einem, sagen wir, Fernsehfilm platziert worden ist, wirst Du zweimal Geld bekommen:  

Einmal die Masterlizenz (die bekommst Du sofort von der Produktionsfirma gezahlt), und dann noch in Form von Tantiemen, wenn der Film mit Deiner Musik im Fernsehen gesendet wird. Das wird sich etwas länger hinziehen, da die Tantiemen zunächst von der GEMA kassiert werden müssen, ehe sie dann gemäß ihrem Ausschüttungsplan an Dich ausbezahlt werden.  

Wie kannst Du Deinen Song platzieren?  

Der direkte Weg in Filme und größere Fernsehproduktionen erfolgt über sogenannte Music Supervisors. Diese sind entweder bei den Produktionsfirmen und Sendern direkt angestellt oder handeln als Freiberufler in deren Auftrag. Ihre Aufgabe ist es, die passende Musik zu finden und, wie man so schön sagt, die Rechte daran zu klären. Sprich, die notwendigen Lizenzen einzuholen.  

Bei kleineren Fernsehproduktionen sind es die Musikeditoren oder gleich die Mitarbeiter im Schneideraum, die sich um die Musik kümmern, bei low-budget Indiefilmen sind meistens die Regisseure Deine Ansprechpartner.  

Klingt alles ganz nett, wären diese Menschen nicht so schwer zu finden und noch schwerer zu überzeugen. Über 100 Musikzusendungen bekommen sie jeden Tag zugeschickt, da ist die Chance unterzugehen leider recht groß. Gibt es Alternativen? Ja.   

Music Library / Music Boutique  

Von denen hast Du weiter oben schon gelesen. Sie vereinen die Tätigkeit von Musikverlag und Plattenfirma und dienen somit als alleiniger Ansprechpartner für mögliche Musiknutzer. Das beschleunigt den Lizenzierungsprozess ungemein.  

An diese Libraries oder Boutiquen kannst Du Dich wenden und sie bitten, Deinen Song – oder mehrere – in ihr Programm aufzunehmen und anzubieten. Dafür gewährst Du ihnen sowohl den Verlagsanteil an Deiner Komposition sowie die üblichen 50% an den Masterlizenzen.  

Achte bitte bei richtigen „gesungenen“ Songs darauf, dass Du der Library sämtliche Rechte nur auf nicht-exklusiver Basis einräumst, so dass Du weiterhin das Recht hast, Deine Songs selbst zu veröffentlichen, live aufzuführen oder auch selbst in Filmen zu platzieren, ohne dass die Library daran mitverdient.  

Falls Du Dich entscheidest, funktionelle rein instrumentale Hintergrundmusik zu machen, sind exklusive Verträge mit den Libraries in Ordnung, inzwischen fast sogar schon Standard.    

Sync Agent  

Ein Sync Agent ist jemand, der für Dich auf die Suche geht, Deinen Song in Filmen, im Fernsehen, in Werbespots und Computerspielen zu platzieren. Das Wort „Sync“ kommt hier von „synchronisieren“, ein Begriff, der in der Branche gerne verwendet wird. Gemeint ist das in-Einklang-bringen von Musik und bewegten Bildern.  

Der Sync Agent wird sich überwiegend um Gelegenheiten für Dich und Deinen Song bemühen, die vernünftige Masterlizenzen abwerfen. Dafür wird er eine Beteiligung an den Einnahmen verlangen, die von einer üblichen Agenten- oder Managerbeteiligung von rund 20% hinreichen kann bis zu den 50%, die eine Plattenfirma oder Library für die Vergabe der Masterrechte bekommen würde.  

Jetzt hast Du die Grundlagen der Lizenzierung von Musik kennengelernt. Das Thema ist eine der wenigen Konstanten im Musikgeschäft geblieben und wird auch von den großen Plattenfirmen wieder zunehmend verstärkt betrieben. Hier ist eben noch gutes Geld verdient.  

 

Viele Grüße,
Julian Angel
vom Magazin musicbizmadness

 

KI Blues

Wenn mitten auf dem Marktplatz eine geladene Schusswaffe liegt, brauchen wir uns keine Sorgen zu machen. Zahlreiche Menschen haben doch schon in Vorträgen den verantwortungsvollen Umgang damit gepredigt. Okay, mag sein. Doch irgendeiner wird das Teil nehmen und damit eine Bank ausrauben, um sich das Geld zu holen, für das andere sehr lange arbeiten mussten.
Passt die Allegorie, oder ist sie zu extrem?
Irgendjemand wird sich der künstlichen Intelligenz bedienen, um in einem Bruchteil der Zeit ein Vielfaches dessen zu kreieren, wozu Normalsterbliche im Stande sind. Erst vor kurzem hat mir jemand erzählt, wie ein Spezl täglich zwei Top Songs „heraushaut“ – mit KI.

Aufhalten werden wir das ganze nicht. Aber auch die Industrie wird dem keinen Riegel vorschieben können, so wie sie es sich aktuell noch erträumt. Uploadfilter und so weiter. Vergütung der Originalstimmen. Gib mir einfach kurz Gelegenheit, ein paar dieser Mythen zu kommentieren. Vielleicht verleitet es doch noch ein paar wenige zum Nachdenken. Falls ich falsch liegen sollte, freue ich mich tatsächlich.

KI ist nur da, um den Workflow zu ergänzen

Vielleicht haben wir beide noch genug Stolz, um es bei der Suche nach Reimwörtern zu belassen. Irgendjemand wird aber wie ein multiinstrumentales Genie Darbietungen abliefern, die unsere in den Schatten stellen werden. Und dann wird man uns sagen „Hey, nimm Dir mal ein Beispiel an dem da. Der Hammer!“ Und der wird immerhin lange genug den Schein aufrecht erhalten können, um sich ein geiles Leben zu machen.

KI kann echte menschliche Emotionen nicht ersetzen

Das stimmt. Aber wen interessiert es? Wenn ich versehentlich beim typischen Formatradio mit Nachmittagsgewinnspielen vorbeischalte, höre ich kaum noch Musik mit echten Instrumenten, jedenfalls nicht im Tagesprogramm. Und die Gesänge sind nicht selten bis zur Unmenschlichkeit hin bearbeitet. Und ganz ehrlich, bevor ich selbst Musik gemacht habe, hatte auch ich einen Drumcomputer für ein echtes Schlagzeug gehalten. Lange hat es gedauert, bis ich wusste, wer Doktor Avalanche ist. Und ich beginne wieder mit „und“: Und in vielen Fällen müssen wir schon jetzt unsere akustischen Musikproduktionen an der Klangqualität virtueller Instrumente messen lassen.

KI generierte Musik ist in Bezug auf Copyrightverstöße riskant

Die künstliche Intelligenz „komponiert“ genau wie wir auch, sie setzt altes Gehörtes neu zusammen. Zwei Töne von dem einen Song, drei von dem anderen, kombiniert mit der Rhythmik weiterer Musikstücke, und irgendwann wird man nicht mehr erkennen können, woran sie sich bedient hat. Und wo kein Kläger, dort auch kein Richter. Würdest Du bemerken, wenn jemand bei Dir geklaut hat? Gibt es eine Datenbank mit allen bisher veröffentlichten Aufnahmen, mit der automatisch regelmäßig abgeglichen wird?

KI wird von Uploadfiltern erkannt

Einige Digitalvertriebe arbeiten an Filtern, die angeblich künstlich-intelligent generierte Musikaufnahmen erkennen sollen, um solche Titel dann abzulehnen. Mag vielleicht sein, dass dies bei einigen zu hundert Prozent künstlich generierten Songs funktioniert. Doch was, wenn nur die Basis künstlich ist und der Rest von Hand dazugespielt wurde? Oder wenn KI den fertigen Song ausgespuckt und der „Musiker“ ihn noch einmal selbst nachgebastelt hat?

KI generierte Musik kann man nicht live spielen…

… weil viele ihrer Kreatoren gar kein Instrument spielen können. Ja und? Auch heute schon sind DJs für viele die günstigere mit weniger Logistik und Personal verbundene Alternative. Und wenn Menschen schon einem von KI geschaffenen Model hinterherlaufen und es für Aufträge buchen, dann werden sie sich auch bald Leinwandshows und Hologramme ansehen und ihnen ihre Unterhosen auf die Bühne werfen. Oh halt, gibt es das nicht schon in Fernost?

Es gibt Vergütungen für gefakte Originalstimmen

Allmählich entstehen Gesetze, welche die Rechte an der eigenen Stimme schützen sollen („ELVIS Act“). Doch wie niedrig wird die Vergütung für diejenigen ausfallen, die ihre Stimme frei- oder unfreiwillig hergegeben haben? Auch dazu bräuchte es eine Stimmendatenbank, mit der wiederum abgeglichen wird, und die trotz aller Effekthascherei verlässlich identifiziert. Kann auch identifiziert werden, wenn jemand wie bei einem Synthesizer mehrere Stimmen übereinandergelegt hat? Erneut kommt die Frage auf: Würdest Du es mitbekommen, geschweige denn erkennen, wenn Deine Stimme plötzlich einen fremden Song singt? Bestimmt nicht, wenn sie von einem Songwriter gekapert wurde, der lediglich eine schönere Stimme für ein Demo haben wollte (während Du noch einen echten Sänger oder eine Sängerin dafür bezahlst).

Ich selbst habe keine Angst vor künstlich generierter Musik. Ich habe allerdings meine Bedenken davor, wenn viele „Musiker“ sie vollumfänglich nutzen und ihre Abnehmer sie irgendwann akzeptieren werden. Dann werde ich mit dem Produktionstempo nicht mehr mithalten können, hinzu kommt, dass durch künstliche Massenproduktion der Preis des fertigen Produktes gewiss nicht steigen wird.

Aktuell verklagt die Recording Industry Association of America (RIAA) die KI-Musikgeneratoren Suno und Udio auf Urheberrechtsverletzung (Juni/Juli 2024). Schließlich sei deren künstliche Intelligenz mit Hilfe des Musikkatalogs der von der RIAA repräsentierten Labels trainiert worden und rufe folglich ständig Elemente der darin enthaltenen Songs ab, um sie neu zusammenzusetzen. Der Definition nach dürfte die RIAA hier richtig liegen. Auch die GEMA hat als weltweit erste Verwertungsgesellschaft Klage gegen OpenKI wegen Urheberrechtsverletzungen erhoben.

Sorry, falls ich Dir den Tag versaut habe. Trotzdem Kopf hoch!! 🙂
Viele Grüße,
Julian Angel
vom Magazin musicbizmadness

 

Spotify’s 1.000-Streams-Regel: weitermachen oder Alternativen suchen?

Als Spotify neu auf den Markt kam, waren wir uns alle nicht sicher: Was ist das überhaupt? Spotify sollte das herkömmliche Radio ersetzen, indem seine Nutzer ihre Lieblingssongs direkt anwählen können – rund um die Uhr, beliebig oft, zu einem monatlichen Preis, der in etwa ein Drittel weniger beträgt als der Kauf einer Longplay-CD.

Daran hat sich im Grunde nichts geändert, nur dass sich inzwischen bewahrheitet hat, was viele Musiker befürchtet hatten: Streaming ersetzt für viele Fans den Tonträgerkauf. Und genau das bekamen vor allem selbstvermarktende Musiker heftig zu spüren, denn die zehn bis fünfzehn Euro, die man sich bei einer verkauften CD einstecken kann, lassen sich über Streamingportale nur sehr mühsam verdienen. 300 bis 500 mal müsste sich ein Fan ein Album mit zehn Tracks anhören, damit die Musiker dahinter genau so viel verdienen wie an einer CD oder einem bezahlten Download. Das erfordert ungleich mehr und vor allem regelmäßige Überzeugungsarbeit als beim Verkauf einer runden Scheibe.

Aber immerhin hat Spotify für viele Fans eine Entdeckungsfunktion, über die sie neue Musik finden und kennenlernen können. Entdecken sie dabei aber auch kleine unbekannte Selbstvermarkter? Die Chance ist eher gering. Laut dem Luminate Report für das Jahr 2023 ergattern 86.2% aller bei Spotify verfügbaren Songs weniger als 1.000 Streams pro Jahr. Das entspricht übrigens drei Euro pro Song, 30 für ein Album – der Preis von zwei CDs, aber das nur am Rande.

 

Und nun kommt Spotify mit einem neuen Hammer daher:
Songs, die in einem Jahr weniger als 1.000 Streams verzeichnen können, sollen nicht mehr vergütet werden, also immerhin stolze 86.2% des verfügbaren Materials. Nach außen hin möchte man damit den Tracks das Leben erschweren, die nur aus in unzählige Häppchen zu 31 Sekunden zerschnittenen Geräuschen bestehen wie den ominösen Walgesängen oder einfach nur White Noise.

Tatsächlich kann man hier aber eine Kostenersparnis durch Streichung aufwendiger Verwaltungsarbeit riechen. Ja, Spotify muss seinen Anlegern langsam einmal Gewinne präsentieren, schließlich war der Laden bis einschließlich 2023 noch nie rentabel gewesen.

 

Was bedeutet das nun für Musiker, gerade für solche, die sich komplett selbst vermarkten?
Okay, auf drei Euro mehr oder weniger kommt es am Ende wohl auch nicht an. Dennoch ist es ärgerlich, dass ein Dienst wie Spotify auch an diesen wenig gespielten Songs Geld verdient, selbst aber keines davon an die betreffenden Musiker weitergeben mag.

Die große Frage, die wir uns stellen sollten, ist diese: Verstärken wir unsere Bemühungen auf Spotify, um mit jedem Song die Tausendermarke zu knacken, oder sehen wir uns lieber nach einer Alternative um?

Wenn wir uns aber das oben beschriebene Verhältnis von Aufwand und Ertrag ansehen, stellen wir ungemein fest, dass wir an einem Stück verkaufter Musik, sei es eine CD, eine Schallplatte oder ein Download, wesentlich mehr Geld verdienen als mit Streams – und das auch noch schneller, denn wer einmal ein Album gekauft hat, hat gezahlt und muss nicht ständig wieder zum Anhören animiert werden.

 

Und da spielt uns noch ein MIDiA Bericht aus dem letzten Jahr in die Hände:
echte Musikliebhaber suchen und finden Musik jenseits der sozialen Medien und Streamingdienste, so die Analysten aus der Unterhaltungsbranche. Aber was sind „echte Musikliebhaber“? Definiert wurden sie hier als Menschen, die Musikrichtungen jenseits der gängigen Trends hören und bereit sind, dafür monatlich über 100 Dollar auszugeben. Das klingt doch gut. Sollten wir uns lieber auf solche Fans fokussieren? Und wo finden wir sie?

Auch hierauf lieferte uns der genannte Bericht eine Antwort. Echte Fans lesen Magazine und Musikblogs, in denen neue Alben vorgestellt werden. Und die gibt es tatsächlich in fast jeder erdenklichen Musikrichtung. Damit nicht genug, teilen sich viele davon sogar noch bis in obskure Subgenres auf, was uns eine noch gezieltere Ansprache der potentiellen Fans ermöglicht.

Und da stellt sich natürlich die wichtigste Frage: Schreiben die auch über kleine Selbstvermarkter wie wir welche sind? Tatsächlich tun das viele, oft sogar ohne das unangenehme „Unsigned“ oder „Homerecording“ Stigma. Machen wir uns doch mal auf die Suche anhand von Begriffen wie

Blog, Magazin, Rezensionen, Reviews, Underground Reviews, Albumkritiken, Website, Webzine. 

jeweils in Verbindung mit unserer musikalischen Stilrichtung. Am Ende finden wir sogar eine ganze Menge davon, nehmen Kontakt auf und bekommen so eine nette bis sehenswerte Medienkampagne zusammen. Mit sechs in Eigenregie veröffentlichter Alben kann ich bestätigen, dass es sich lohnt.

 

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Über Julian Angel
Julian Angel macht Musik für Hollywoodfilme und fürs Fernsehen, überwiegend in den USA. Des weiteren hat er als Solo-Act und mit seinem Bandprojekt Beautiful Beast bisher sechs Alben in kompletter Eigenregie veröffentlicht und vermarktet. 2021 erschien sein Buch „Music. Sync. Money“. Seit über zehn Jahren betreibt Julian die Website MusicBizMadness.de.